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Das Kassenbuch ist im Rechnungswesen ein Hauptbuch, das sämtliche Barzahlungsvorgänge (Bareinzahlungen, Barauszahlungen, Einlagen und Entnahmen) eines Unternehmens beinhaltet und zur Ermittlung des Kassenbestands dient. Ein Kassenbuch muss immer dann geführt werden, wenn ein Steuerzahler zur doppelten Buchhaltung verpflichtet ist und die Einnahme-Überschussrechnung nicht ausreicht.

Auf der Kasse klicken Sie auf “Menü” und dann „Kassenbuch“:

Jetzt können Sie Einnahmen bzw. Ausgabe erfassen und bestätigen Sie die Eingabe:

Nun erscheint die Buchung in der Übersicht:

Natürlich können Sie im Kassenbuch nach Datum auch vorherige Zeiträume einsehen:

Ein Ausdruck des jeweiligen Tages ist über den Punkt „Drucken“ möglich.

*Nach der Testphase muss Kassenbestand auf Null sein. Da die Buchungen aus Sicherheitsgründen nicht gelöscht werden können, muss man eine Geegenbuchung machen (Beispiel: Kassenbestand ist -10, wir machen eine Einnahme in Höhe von 10 Euro, damit der Kassenbestand ausgeglichen wird).

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